Servitute des Kaufs

22.01.2019 22:30

Gemäss Information einer involvierten Person hat die Armasuisse beim Verkauf der Festung A6756 Beglingen an die Gemeinde, der Festung Beglingen ein weiteren Schutz auferlegt. Gemäss Kaufvertrag dürfen in und an der Anlage keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden. Vermutlich wurde dieser Passus aufgrund unserer mehrmaligen Intervention bei der Armasuisse in den Verkaufsvertrag aufgenommen. Wir erachteten es als dringend nötig, dass die Anlage mehr Schutz geniesst, als nur derjenige, welcher im Inventarblatt vermerkt ist. Dort ist lediglich vermerkt, dass die Schartentarnungen gepflegt und die Anlage zugänglich gehalten werden muss. Das Veränderungsverbot kommt einer musealen Nutzung entgegen und bedeutet gleichzeitig ein Baustop für sämtliche Veränderungen. So kann die Anlage in Zukunft wirklich nur als Museum betrieben werden. Die Armasuisse hält beim Verkauf solcher Anlagen den aktuellen Zustand (baulich wie auch die Einrichtung) fotografisch fest. So kann bei einer Kontrolle problemlos festgestellt werden, ob die Auflage eingehalten wurde oder nicht.

Zudem hat uns die Festungswache informiert, dass sie per Ende 2017 den Schrägaufzug demontieren musste. Dies aufgrund dessen, dass die provisorische Betriebsbewilligung aberkannt wurde (um eine weitere Betriebserlaubnis zu erhalten, hätte die Bahn innert der Frist erneut technisch abgenommen werden müssen. Dies geschah jedoch nicht). Nun ist für eine erneute Inbetriebnahme (welche eine Abhnahme der Bahn durch die Prüfstelle für Schrägaufzüge (analog Lifte) voraussetzt) wesentlich mehr Aufwand, sowohl im technischen, wie auch im finanziellen Bereich nötig als vorher. Die Anlage hat bis jetzt kein Notfangsystem, es fehlen auch andere wesentliche Sicherheitsinstallationen. Hängt aus irgend einem Grund die Winde aus, saust der Wagen ungebremst in die Tiefe. Dies passierte in den 90er Jahren, als die Munition aus der Anlage abtransportiert wurde. Nach ca. 20 Metern Fahrt hängte die Winde aus, der Wagen donnerte in die Tiefe und schlug sämtliches Installationsmaterial der Bahn zusammen. Deshalb hat es im unteren Bereich statt Stahl, nun Plastikführungsrollen. Seither ist das mitfahren für Personen mit der Bahn verboten.