Veränderungsverbot bei der Festung Beglingen, A6756

21.03.2020 10:12

Gemäss unserer Nachfrage bei Armasuisse wurde die Festsung Beglingen per Kaufdatum  an die Gemeinde mit einem Veränderungsverbot belegt (Schriftenwechsel vorhanden). Dieses Veräderungsverbot wurde zum Schutz des Objekts eingetragen. Dies soll gewährleisten, dass die Festung im aktuellen Zustand erhalten bleibt. Bauliche Veränderungen sind verboten. Die Festung wurde vor dem Verkauf fotografisch dokumentiert. Über das Veränderungsverbot wacht Armasuisse. Gestattet sind nur Renoavationen, dies betrifft z.B. ausbessern einer Mauer, flicken von Mörtelschäden, etc. Verboten ist z.B. das abbrechen einer Mauer, entfernen von festen oder mobilen Objekten und Teilen. Wir begrüssen dies, ist doch so gewährleistet, was wir mit der Festung beabsichtigen: Dieselbe erneut auszurüsten und integral für die Nachwelt zu erhalten. Verstösse können Armasuisse gemeldet werden. Diese wird dann vom eingetragenen Besuchsrecht gebrauch machen und dieselben überprüfen respekitve ahnden.